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XVI. Verfassungsrechtlicher Moot Court
(13.4.2023) Auch in diesem Sommersemester haben Studierende des 2. und 4. Semesters die Möglichkeit, am Verfassungsrechtlichen Moot Court des Fachbereichs teilzunehmen: Am 22. und 23.6.2023 finden die mündlichen Verhandlungen im ELSI statt.
Ein Moot Court ist eine simulierte Gerichtsverhandlung, in diesem Fall vor dem BVerfG. Es geht dabei um spannende und aktuelle verfassungsrechtliche Fragen. Den diesjährigen Sachverhalt gibt es hier.
Der Moot Court bietet die Gelegenheit, eine Verfassungsbeschwerde in Teams von vier Personen von zwei Seiten zu beleuchten und für beide Parteien zu argumentieren. Dafür bereiten Sie im Vorfeld Plädoyers vor. Dies macht den besonderen Reiz des Moot Courts aus, denn anders als in der Klausur schreiben Sie kein neutrales Gutachten: Sie ergreifen mündlich Partei und müssen Ihren Mandanten bestmöglich vertreten.
Doch neben der Möglichkeit, Ihr juristisches Können unter Beweis zu stellen, gibt es noch viele weitere gute Gründe, an dem Verfassungsrechtlichen Moot Court teilzunehmen: Sie erproben und verbessern Ihre rhetorischen Fähigkeiten, sowohl durch das Halten der Plädoyers als auch durch das Rhetoriktraining im Vorfeld, Sie erwerben eine Schlüsselqualifikation und der oder die beste Redner:in gewinnt ein Praktikum in einer international tätigen Kanzlei. Darüber hinaus steht die Teamarbeit beim Moot Court im Vordergrund und Sie haben die Gelegenheit, mit anderen Studierenden in Kontakt zu kommen.
Weitere Informationen finden Sie hier. Bei Fragen steht Ihnen Lena Herzog (Tel. 0541-969-6114 oder lena.herzog@uos.de) gerne zur Verfügung.
Es sind bereits alle Plätze vergeben, eine Anmeldung ist nicht mehr möglich!